Fachgebiete

Die Rechtsanwältin ist vorwiegend in den Bereichen der zivilgerichtlichen Prozessführung und des Anleger-, Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Neben diesen Spezialgebieten umfasst die Beratungstätigkeit der Kanzlei zahlreiche weitere Fachgebiete.

  • Anlegerschutz
  • Durch die langjährige Vertretung und Beratungstätigkeit von Finanzinstituten in komplexen zivilgerichtlichen Verfahren können Sie in diesem Bereich mit hochqualifiziertem Fachwissen und umfassenden Kenntnissen in allen Bereichen des Anlegerrechtes rechnen. Diese umfassen nicht nur Aktien, Anleihen und Zertifikate, sondern auch fondsgebundene Lebensversicherungen und offene sowie geschlossene Fonds. Wir beraten und prüfen Ihre Anlageprodukte im Hinblick auf Ihre Anlageziele und vertreten Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche aus nicht anlegergerechten Veranlagungen.
     
  • Arbeitsrecht
  • Wir vertreten Sie sowohl als Privatperson als auch Ihr Unternehmen in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten, unter anderem in Kündigungs- und Entlassungsanfechtungsverfahren. Zur Verhinderung von Streitigkeiten vor Gericht unterstützen wir Sie bereits außergerichtlich bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Bei Spezialfragen können wir auf ein umfassendes Netzwerk an hochqualifizierten Experten zurückgreifen.
     
  • Arzthaftungsrecht
  • Aufgrund unserer Spezialisierung auf zivilrechtliche Streitigkeiten vertreten wir Sie darüber hinaus gerne im Bereich der Arzthaftung. Unsere Mandanten sind sowohl Ärzte als auch betroffene Patienten. Aus dem Behandlungsvertrag ergibt sich die Verpflichtung des Arztes zur Einhaltung der erforderlichen Sorgfaltspflichten bei der Behandlung seiner Patienten. Die ärztlichen Pflichtverstöße umfassen dabei Behandlungsfehler, Aufklärungssäumnisse oder Dokumentationsverstöße. Bei der Durchsetzung von Ansprüchen sind besondere Kenntnisse im Schadenersatzrecht, wie beispielsweise zur Beweislastführung und der Umkehr der Beweislast, unerlässlich. 
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Durch die jahrelange Vertretung von Finanzinstituten vor den staatlichen Gerichten verfügen wir über umfassende Kenntnisse im streitigen Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten sowohl institutionelle als auch private Anleger bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Finanzdienstleistern, Emittenten und Banken.
  • Ehe- und Familienrecht
  • Beim Ehe- und Familienrecht handelt es sich um einen besonders sensiblen Bereich. Absolute Vertraulichkeit und empathisches Vorgehen ist uns dabei ein besonderes Anliegen. Wir stehen Ihnen dabei bereits bei der ersten Ehekrise und den ersten Anzeichen einer Zerrüttung der Ehe zur Seite, um Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung eines einvernehmlichen Scheidungsvergleiches und beraten Sie schon vorausschauend für den Fall des Eintritts eines streitigen Scheidungsverfahrens. Bei einem streitigen Scheidungsverfahren und dem Aufteilungsverfahrens soll das Kindeswohl an erster Stelle stehen. Um dies von vornherein zu verhindern erstellen wir Eheverträge sowie Vereinbarungen zwischen Lebensgefährten.
  • Erbrecht und Vermögensnachfolge
  • Wir beraten Sie sowohl bei der Errichtung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen, wie zum Beispiel Vermächtnissen, als auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Erbe. 
  • Franchiserecht
  • Wir unterstützen Sie als Franchisenehmer oder Franchisegeber beratend bei der Gestaltung und Optimierung Ihres Franchisevertrages und vertreten Sie vor Gericht bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche im Falle von Vertragsbrüchen. 
  • Gesellschafts- und Unternehmensrecht
  • Durch die jahrelange Beratungstätigkeit diverser Unternehmen in renommierten Wirtschaftskanzleien verfügen wir nicht nur über umfassende Kenntnisse im Gesellschafts- und Unternehmensrecht, sondern können auch auf ein breites Netzwerk an hochqualifizierten Experten in komplexen Fragestellungen zurückgreifen. Wir beraten diverse Unternehmen sowohl in zivilrechtlichen als auch in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten und vertreten diese auch vor Gericht. 
  • Immobilien- und Bauträgerrecht
  • Wir beraten und unterstützen Sie beim Kauf einer Immobilie und übernehmen die Vertragserrichtung und Treuhandschaft bis zur Eintragung Ihres Eigentumsrechtes im Grundbuch. Zu unseren Klienten zählen auch Bauträger, die wir bei der Vertragserrichtung von Wohnbauprojekten individuell beraten können.
  • Inkasso- und Exekutionsrecht
  • Wir bieten Ihnen eine rasche und kostengünstige Eintreibung Ihrer offenen Forderung in sämtlichen Rechtsgebieten. Wir übernehmen dabei die klagsweise Geltendmachung Ihrer Forderungen und in weiterer Folge die Eintreibung im Wege der Exekution. 
  • Miet- und Wohnrecht
  • Wir sehen uns nicht nur als Berater von Mietern und Vermietern bei der Gestaltung und Kündigung von Mietverträgen, sondern auch als Berater von Hausverwaltungen, Wohnungseigentümern und Immobilienmaklern. Neben der umfassenden Beratung und Gestaltung von Miet- und Wohnungseigentumsverträgen vertreten wir auch vor den örtlichen Gerichten bei allfälligen Streitigkeiten. 
  • Prozessführung und außergerichtliche Streitbeilegung
  • Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Führung von komplexen Gerichtsverfahren und können diese Erfahrung schon bei der außergerichtlichen Beratungstätigkeit einfließen lassen. Durch diese Erfahrung können wir nicht nur Ihre Erfolgsaussichten in einem Gerichtsverfahren realistisch abschätzen, sondern Sie auch in jeder Lage des Verfahrens umfassend beraten. Durch unsere Erfahrung können wir Sie noch besser auf bestimmte Verhandlungssituationen vorbereiten und die Risiken eines Gerichtsverfahrens einschätzen.
  • Reiserecht und Konsumentenschutz
  • Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter im Falle einer mangelhaften Unterkunft oder einer mangelhaften Verpflegung bei Ihren Urlaubsreisen. Wir versuchen in erster Linie auf außergerichtlichem Weg eine Entschädigungsleistung für Sie zu erreichen. Sollte dies nicht möglich sein, übernehmen wir die gerichtliche Geltendmachung und klären Sie bereits im Erstgespräch über die Erfolgsaussichten eines Verfahrens auf.
  • Schadenersatzrecht und Gewährleistungsrecht
  • Das Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht ist ein Teilbereich des allgemeinen Zivilrechts, auf den wir uns besonders spezialisiert haben. Aufgrund jahrelanger Erfahrung in Schadenersatzprozessen können Sie in diesem Bereich mit qualifiziertem Fachwissen rechnen. 
  • Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht
  • Wir beraten in sämtlichen strafrechtlichen Belangen und schreiten sowohl als Opfervertreter als auch als Strafverteidiger ein. Schwerpunktmäßig behandeln wir Wirtschaftsstrafsachen.
     
  • Versicherungsrecht
  • Wir vertreten sowohl Versicherungen als auch Versicherungsnehmer vorwiegend in den Bereichen Lebensversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung. 
  • Vertragsgestaltung
  • Um Streitigkeiten vor Gericht vorausschauend zu verhindern, verfassen wir für Sie Verträge jeglicher Art in verständlicher Sprache. Bei Liegenschaftstransaktionen schreiten wir als Vertragserrichter und Treuhänder für Sie ein.
  • Vertriebsrecht
  • Unter dem Vertriebsrecht versteht man das Recht der Absatzmittlung von Waren und Dienstleistungen. Es dient der Regelung der Absatzorganisation. Es umfasst insbesondere die Rechtsverhältnisse zwischen Unternehmer und Handelsvertreter (=Handelsvertreterrecht) oder Makler, zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer (=Franchiserecht), zwischen Arbeitgeber und angestelltem Reisenden und zwischen Hersteller bzw. Lieferant und Vertragshändler. Wir unterstützen Sie bei vertrieblichen Auseinandersetzungen und beraten Sie bei der Erstellung, Anpassung und Auflösung von Verträgen.
     
  • Zivilrecht
  • Als eine auf zivilrechtliche Streitigkeiten spezialisierte Kanzlei beraten wir Sie oder Ihr Unternehmen in sämtlichen zivilrechtlichen Angelegenheiten, wie dem Anlegerschutz, dem Arzthaftungsrecht, dem Immobilien- und Bauträgerrecht, dem Miet- und Wohnrecht, dem Reiserecht und Konsumentenschutz, dem Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, dem Versicherungsrecht sowie der allgemeinen Vertragsgestaltung.