Honorar

Unverbindliches Erstgespräch
Ich freue mich Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch kennen zu lernen. Nach dem ersten Kennenlernen können Sie mir Ihr Anliegen schildern und ich nehme mir ausreichend Zeit für ein ausführliches Beratungsgespräch. Gerne können Sie bereits Ihre Unterlagen zu diesem Gespräch mitbringen. Das Beratungsgespräch soll dazu dienen, den Sachverhalt rechtlich darzulegen und gemeinsame Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Sollten Sie mich in weiterer Folge mandatieren, erhalten Sie die Kosten des Beratungsgesprächs, die über das Kennenlernen hinausgehen, als Gutschrift auf Ihrer Honorarnote. 
 
Honorar
Die Honorarverrechnung der österreichischen Rechtsanwälte richtet sich nach
·      dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG),
·      den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) und/oder
·      nach den getroffenen Honorarvereinbarungen (zB Stundensatz oder Pauschalhonorar)
 
Beim Erstgespräch wird auch über die Abrechnung des Honorars gesprochen. In beiderseitigem Interesse lege ich in regelmäßigen Abständen Zwischenabrechnungen. Nach Beendigung des Mandats wird das Honorar spätestens abgerechnet und fällig.